Seit Oktober 2018 ist die Umstellung von ISO/TS 16949 auf die neue IATF 16949 abgeschlossen.
In Kapitel 7.1.5 wird das Thema Überwachung und Messung behandelt. Dabei wird die messtechnische Rückführbarkeit neu geregelt und Anforderungen an interne als auch externe Kalibrier- und Prüflaboratorien gestellt. Diese Anforderungen sind zum Teil neu und gehen deutlich über die bisher bestehenden Anforderungen hinaus.
In diesem Seminar erläutern wir Ihnen die Anforderungen zur MSA, zur Rückführung und zu Anforderungen an Prüf- und Kalibrierlabore. Wir sagen Ihnen aber nicht nur, was die Norm fordert, sondern auch wie Sie damit umgehen können. Außerdem zeigen wir Ihnen welche verschiedenen Lösungswege es gibt. Wir wollen Ihnen das Handwerkszeug zur Verfügung stellen, mit dem Sie Ihr Unternehmen im Hinblick auf das Prüfmittelmanagement IATF 16949 sicher aufstellen können.
Wir zeigen Ihnen aus der Sicht eines sehr erfahrener Begutachter, wie Sie im eigenen Unternehmen, mit Ihren Kunden sowie mit den IATF Auditoren argumentieren können – damit im Sinne der Normforderungen wirtschaftliche Umsetzungen realisierbar werden.
Das Seminar findet bei der eumetron GmbH, Gartenstrasse 133 in 73430 Aalen oder alternativ Online statt.
Motivation
· Sie arbeiten im Kalibrierlabor oder im Prüflabor
· Sie beschäftigen sich mit Prüfprozessen und MSA
· Sie sind IATF 16949 zertifiziert
· Ihre Kunden sind IATF 16949 zertifiziert
· Ihre Kunden fordern ausschließlich DAkkS-Zertifikate
Inhalt
· IATF 16949 allgemein und Kapitel 7.1.5 Anforderungen und aktuelle Auslegungen
· Metrologische Rückführbarkeit und Umgang mit Messunsicherheiten und systematischen Abweichungen aus Kalibrierscheinen
· Prüfprozesseignung, MSA und verschiedene Methoden der Umsetzung
· Verschiedene Wege zur Erfüllung der Normforderungen durch Hersteller und First/Second Party Audits
· Anforderungen an externe Dienstleister
· Anforderungen an interne Labore
· Suche, Auswahl und Beauftragung von akkreditierten Kalibrierdienstleistern
· Anpassung des Prüfmittelmanagements Re-Kalibrierfristen und Zwischenprüfungen
· Was mache ich, wenn kein akkreditierter Messdienstleister verfügbar ist
Teilnehmerkreis
Vertreter von IATF 16949-zertifizierten Unternehmen sowie solchen, die eine Zertifizierung erlangen wollen. Sie beschäftigen sich mit Prozessfähigkeiten, dem Mess- bzw. Prüfmittelmanagement oder arbeiten im Prüf- bzw. Kalibrierlabor.
Erklärung zu 7.1.5.3.2 Externe Labore
Text der IATF |
Vereinfachte Zusammenfassung |
Externe, kommerzielle oder unabhängige Prüflabore, die von der Organisation für Prüf- oder Kalibrierdienstleistungen genutzt werden, müssen über ein festgelegtes Arbeitsgebiet verfügen, aus dem ihre Fähigkeit, die geforderten Prüf- und Kalibrierdienstleistungen durchzuführen, hervorgeht, und: |
Jede externe Messdienstleistung (Kalibrieren, Prüfen, Testen) ist von diesem Punkt betroffen. |
- das Prüflabor muss entweder nach ISO/IEC 17025 oder einer vergleichbaren nationalen Norm akkreditiert sein – wobei die betreffende Prüfung, Messung oder die betreffende Kalibrier-Dienstleistung in den Umfang der Akkreditierung (des Zertifikats) eingeschlossen sein muss. Kalibrierzertifikat oder Prüfbericht müssen ein Akkreditierungszeichen (ein Siegel) der nationalen Akkreditierungsgesellschaft tragen, |
Jedes externe Labor muss nach ISO/IEC 17025 akkreditiert sein Alle Kalibrier- und Prüfberichte müssen das Akkreditierungssymbol tragen („DAkkS-Logo“). |
- oder es muss nachgewiesen werden, dass das externe Prüflabor den Anforderungen des Kunden genügt. |
|
ANMERKUNG: Der Nachweis, dass das Prüflabor die Anforderungen nach ISO/IEC 17025 oder einer nationalen, vergleichbaren Norm erfüllt, kann z. B. durch ein Kundenaudit oder durch ein vom Kunden genehmigtes Audit durch eine zweite Partei erbracht werden. Bei einer „Second Party“ Bewertung sollte die bewertende Organisation ein vom Kunden freigegebenes Bewertungsverfahren anwenden. |
Kundenaudit oder Second Party Audit nach Anforderungen der ISO/IEC 17025 ist alternativ zur Akkreditierung möglich. |
Wenn für ein bestimmtes Gerät kein qualifiziertes Labor verfügbar ist, darf die Kalibrierung auch vom Gerätehersteller vorgenommen werden. In diesem Fall muss die Organisation sicherstellen, dass die in Abschnitt 7.1.5.3.1 aufgeführten Anforderungen erfüllt werden. |
Der Hersteller kommt meistens auch als Kalibrierdienstleister in Frage. |